Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte in seinem Urteil vom 19. Dezember 2017 den Schuldspruch betreffend den Tatvorwurf des gemeinsam mit R.________ mehrfach begangenen Mordes und verurteilte den Beschuldigten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Anrechnung der bisher ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft, zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ¾ der oberinstanzlichen Verfahrenskosten und zur Ausrichtung einer Entschädigung für die notwendigen Aufwendungen der Privatkläger C.________ (Privatkläger 1), M.________ (Privatklägerin 10), N.________ (Privatkläger 11) und P.____