2 der Anschlussberufung (pag. 8041). Rechtsanwalt D.________ schloss sich namens der Privatkläger 1-9 und Fürsprecher Q.________ namens des Privatklägers 12 diesen Eingaben inhaltlich ebenfalls vollumfänglich an (pag. 8045 und 8047 f.). Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte in seinem Urteil vom 19. Dezember 2017 den Schuldspruch betreffend den Tatvorwurf des gemeinsam mit R._____