Soweit weitergehend verwies sie die Zivilklage auf den Zivilweg. Für die Behandlung des Zivilpunkts schied die Vorinstanz Verfahrenskosten von CHF 3‘000.00 aus, wobei diese im Umfang von CHF 2‘500.00 dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt wurden und im Umfang von CHF 500.00 durch den Kanton Bern zu tragen waren. Schliesslich befand die Vorinstanz auch über die beschlagnahmten Gegenstände und traf die nötigen Verfügungen zur Löschung des DNA-Profils und der erhobenen erkennungsdienstlichen Daten (pag. 7824 ff.).