4. Am 9. Dezember 2018 erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 20. November 2018 und beantragte sinngemäss, ihm sei die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug zu gewähren (pag. 1). 5. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 13. Dezember 2018 das Beschwerdeverfahren und forderte die POM auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 27 ff.).