Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien durch den Kanton Bern zu tragen. 6. Die amtliche Entschädigung für das oberinstanzliche Verfahren sei gemäss der einzureichenden Honorarnote festzusetzen. 7. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen. 3.10 A.________ et C.________ ont renoncé à exercer leur droit à la dernière parole.