10 3. C.________ sei in Bestätigung des Urteils der Vorinstanz zu einer bedingten Freiheitstrafe von 24 Monaten zu verurteilen. Die Probezeit sei auf 2 Jahre festzusetzen und die erlittene Untersuchungshaft sei vollumfänglich anzurechnen. 4. Das Urteil der Vorinstanz sei in Bezug auf die Kostenliquidation (Verfahrenskosten und amtliches Honorar) vollumfänglich zu bestätigen. 5. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien durch den Kanton Bern zu tragen. 6.