2. Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 5‘400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 20 Tage festgesetzt. 55 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5‘400.00 und Auslagen von CHF 953.25, insgesamt bestimmt auf CHF 6‘353.25.