Der von Rechtsanwalt B.________ für die Zeit bis 31. Dezember 2017 geltend gemachte Aufwand von 0.25 Stunden gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Rechtsanwalt B.________ wird folglich durch den Kanton Bern für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren für einen Aufwand von 19.25 Stunden, Auslagen in der Höhe von total CHF 43.40 und einem halben Reisezuschlag von CHF 150.00, zuzüglich Mehrwertsteuer, mit insgesamt CHF 4‘354.90 entschädigt. A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 4‘354.90 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.____