Im Vorfeld der Verhandlung hatte Rechtsanwalt B.________ zudem die erstinstanzliche Urteilsbegründung zu lesen sowie unter Beizug der Akten und nach Rücksprache mit seiner Klientin die Berufungserklärung zu verfassen, was einen weiteren Aufwand von 4 Stunden rechtfertigt. Für die Korrespondenz mit den Behörden und die Betreuung der in Spanien wohnhaften Mandantin, die Besprechung des oberinstanzlichen Urteils und die anfallenden Abschlussarbeiten rechnet die Kammer weitere 5 Stunden auf. Schliesslich ist Rechtsanwalt B.___