Sie setzen sich zusammen aus Gebühren von CHF 3‘900.00 und Auslagen von CHF 953.25 und belaufen sich auf insgesamt CHF 4‘853.25. Andererseits hat der Beschuldigte 2 die anteilsmässigen Verfahrenskosten des mit Verfügung des Regionalgerichts Em- mental-Oberaargau vom 7. Juni 2017 eingestellten Verfahrens betreffend Entziehen von Minderjährigen zu tragen. Wie bei der Beschuldigten 1 setzen sich zusammen aus Gebühren von CHF 3‘500.00 und Auslagen von CHF 203.25 und belaufen sich auf insgesamt CHF 3‘703.25. 30.2