richts Emmental-Oberaargau vom 7. Juni 2017 eingestellten Verfahrens betreffend Entziehen von Minderjährigen zu tragen. Diese setzten sich zusammen aus Gebühren von CHF 3‘500.00 und Auslagen von CHF 203.25 und belaufen sich auf insgesamt CHF 3‘703.25. Auch der Beschuldigte 2 hat einerseits die auf seinen Schuldspruch entfallenden, anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu tragen. Sie setzen sich zusammen aus Gebühren von CHF 3‘900.00 und Auslagen von CHF 953.25 und belaufen sich auf insgesamt CHF 4‘853.25.