Ihr Verhalten sei zivilrechtlich klar rechtswidrig gewesen und sie hätten damit den Verdacht einer strafbaren Handlung herbeigeführt. Nach einer Gewährung des rechtlichen Gehörs verurteilte die Vorinstanz die Beschuldigten zu den Verfahrenskosten im gegen sie geführten aber wegen Rückzugs eingestellten Verfahren we-