reits klar nachgewiesene Umstände stützen. Zwischen dem zivilrechtlich vorwerfbaren Verhalten und den durch die Untersuchung entstandenen Kosten müsse ein adäquater Kausalzusammenhang bestehen und es müsse dargelegt werden, inwiefern die beschuldigte Person durch ihr Handeln in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise gegen eine Verhaltensnorm klar verstossen habe (S. 66 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1048 mit Verweis auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_1172/2016 vom 29. August 2017 E. 1.3 [Pra 107 {2018} Nr. 10]).