44 20.2 Asperation (unwahre Angaben über ein kaufmännisches Gewerbe) Die inhaltlich falschen Urkunden wurden von der Beschuldigten 1 weiterverwendet und ermöglichten erst den (ungerechtfertigten) Eintrag der P._____ (Gesellschaft) im Handelsregister. Die Gesellschaft wies aufgrund der falschen Angaben der Beschuldigten 1 ein Stammkapital von CHF 20‘000.00 aus, worüber sie aber nicht verfügen konnte. Letztlich wurden dadurch die Vermögensinteressen von potentiellen Gläubigern gefährdet. Die Beschuldigte 1 handelte wiederum vorsätzlich.