43 Erschleichung einer falschen Beurkundung eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen als angemessen. Anders als der Vorinstanz erscheint es aber der Kammer auch in diesem Bereich angemessen, die Einsatzstrafe gestützt auf eine Bewertung des konkreten Tatverschuldens festzusetzen. 20.1 Erschleichung einer falschen Beurkundung 20.1.1 Objektive Tatkomponenten Ausmass des verschuldeten Erfolgs/Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes