__ auf das gesetzliche Minimum von 12 Monaten festzusetzen, wovon – in Anwendung des vorinstanzlichen Asperationsfaktors von ½ – sechs Monate zu asperieren sind. Rechnerisch resultiert somit rein aufgrund der Tatkomponenten eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Da es das Verschlechterungsverbot zu respektieren gilt, bleibt es bei den erstinstanzlich ausgefällten 16 Monaten Freiheitsstrafe.