18.2 Subjektive Tatkomponenten 18.2.1 Willensrichtung, Beweggründe und Ziele Die Beschuldigte 1 handelte mit direktem Vorsatz, was deliktsimmanent ist und sich neutral auswirkt. Ebenfalls neutral sind die rein egoistischen Beweggründe der Beschuldigten 1 zu werten.