183 StGB). Die mehrmonatige Trennung vom Vater und das Verbot der Kontaktaufnahme waren für den im Tatzeitpunkt noch nicht einmal 9-jährigen I.________ zweifelsohne einschneidend. Er litt darunter, ebenso unter der Trennung von seinen Freunden. Der Umzug erfolgte zwar plötzlich und ohne dass sich I.________ davor von seinem Vater oder seinen Freunden hätte verabschieden können, ansonsten aber nicht auf eine übermässig traumatisierender Weise, sondern insoweit geordnet. I.________ ging es in Spanien nicht einfach nur schlecht.