39 vorgespielte Verfügungsberechtigung, sondern auch der Umstand, dass der Beschuldigten 1 bei einem Verkauf der volle Erlös zugestanden hätte. Der Notar reichte den unrichtigen Sacheinlagevertrag, die Gründungsurkunde, die Statuten sowie alle weiteren Unterlagen als Beilage zur Handelsregisteranmeldung beim Handelsregisteramt ein, so dass die Eintragung im Handelsregister an die Hand genommen werden konnte und schliesslich auch vorgenommen wurde.