Das bereits früher schwierige Verhältnis zwischen H.________ und ihrem Vater wurde durch den Umzug, die Rückführung und die anschliessende Fremdplatzierung zusätzlich belastet. Eine vorsichtige Annäherung, wie sie vom rechtspsychologischen Fachbericht empfohlen wurde, erscheint vor dem Hintergrund des Geschehenen in näherer Zukunft ausgeschlossen. Wie zuvor ausgeführt ist für die Kammer erstellt, dass die Beschuldigten in erster Linie umzogen, weil sie sich den vom Bericht angekündigten Änderungen bezüglich der Betreuungssituation der Kinder nicht stellen wollten.