Während I.________ im Rahmen der Ausarbeitung des Fachberichts noch angab, zu beiden Elternteilen ein gutes Verhältnis zu haben, verweigerte er nach seiner Rückkehr in die Schweiz den Kontakt zur Mutter und wurde entsprechend unter die Obhut und später die elterliche Sorge des Vaters gestellt. Das bereits früher schwierige Verhältnis zwischen H.________ und ihrem Vater wurde durch den Umzug, die Rückführung und die anschliessende Fremdplatzierung zusätzlich belastet.