Anstatt sich an die klaren Weisungen zu halten, realisierten die Beschuldigten mit ihrem unangekündigten und plötzlichen Umzug sowie der anschliessenden Geheimhaltung ihres Aufenthaltsortes das genaue Gegenteil der Empfehlungen des rechtspsychologischen Fachberichts und schufen so eine Situation, welche dem Wohl der Kinder klar entgegenstand. Der geheime Wegzug der Beschuldigten führte im Ergebnis nicht nur dazu, dass die vom Fachbericht vorgesehenen Kindesschutzmassnahmen nicht realisiert werden konnten, die Kinder wurden als Folge davon auch diversen Belastungssituationen ausgesetzt und es verwirklichte