11.3.5 Zwischenfazit und subjektiver Tatbestand Anstatt sich an die klaren Weisungen zu halten, realisierten die Beschuldigten mit ihrem unangekündigten und plötzlichen Umzug sowie der anschliessenden Geheimhaltung ihres Aufenthaltsortes das genaue Gegenteil der Empfehlungen des rechtspsychologischen Fachberichts und schufen so eine Situation, welche dem Wohl der Kinder klar entgegenstand.