637.122), führte die beschriebene Entwicklung dazu, dass H.________ – nach mehreren Monaten Fremdplatzierung – im August 2016 (Entscheid des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 4. August 2016, pag. 425.3 ff. sowie Trennungsvereinbarung vom 27. Juli 2016, pag. 425.5 ff.) unter die alleinige elterliche Sorge der Mutter gestellt wurde, dem Privatkläger dagegen das alleinige elterliche Sorgerecht über I.________ eingeräumt wurde. 11.3.5 Zwischenfazit und subjektiver Tatbestand