I.________, welcher die sich aus dem Loyalitätskonflikt ergebenden Belastungen früher noch auf sich nahm, um den Kontakt zu beiden Elternteilen zu wahren, stellte sich neu auf die Seite des Vaters und verweigerte demgegenüber den Kontakt zu seiner Mutter. Obwohl die Geschwisterbeziehung im rechtspsychologischen Fachbericht noch als wesentliche Ressource bei der Bewältigung des familiären Konflikts genannt wurde (pag. 637.122), führte die beschriebene Entwicklung dazu, dass H.________ – nach mehreren Monaten Fremdplatzierung – im August 2016 (Entscheid des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 4. August 2016, pag.