H.________, welche den Loyalitätskonflikt nach dem Fachbericht bereits früher mit einer Allianzbildung zur Mutter löste, stellte sich auch nach der Rückführung auf die Seite der Mutter und verweigerte jeglichen Kontakt zum Privatkläger. I.________, welcher die sich aus dem Loyalitätskonflikt ergebenden Belastungen früher noch auf sich nahm, um den Kontakt zu beiden Elternteilen zu wahren, stellte sich neu auf die Seite des Vaters und verweigerte demgegenüber den Kontakt zu seiner Mutter.