Mit dem daraufhin geführten Kampf um das Obhutsrecht, in welchen offensichtlich nach auch die Kinder wieder einbezogen wurden (vgl. dazu z. B. den Chatverlauf zwischen H.________ und der Beschuldigten 1, pag. 355), verstärkte sich auch der vom Fachbericht bereits früher festgestellte Loyalitätskonflikt der Kinder und die für sie damit verbundene Belastung. H.________, welche den Loyalitätskonflikt nach dem Fachbericht bereits früher mit einer Allianzbildung zur Mutter löste, stellte sich auch nach der Rückführung auf die Seite der Mutter und verweigerte jeglichen Kontakt zum Privatkläger.