35 sämtlichen Kontakt mit den Kindern verzichten würde. Wie zu erwarten war, machte er sich – unter Involvierung der schweizerischen Behörden – denn auch auf die Suche nach den Beschuldigten und seinen Kindern und wurde nach mehreren Wochen in Spanien fündig. Während die Beschuldigten in Untersuchungshaft versetzt wurden, reisten I.________ und H.________ mit dem Privatkläger zurück in die Schweiz und erlebten damit innert kürzester Zeit einen weiteren Wohnsitzwechsel.