Auch wenn mit den Beschuldigten nach wie vor ihre Hauptbetreuungspersonen zugegen waren, mussten sie ihr sonstiges soziales Umfeld von Grund auf neu aufbauen, was durch die sprachliche Barriere zusätzlich erschwert wurde. I.________ verlor mit seinem Vater überdies von einem Tag auf den andern eine wichtige Bezugsperson und befand sich über längere Zeit im Ungewissen darüber, ob und wann in absehbarer Zukunft ein Kontakt zustande kommen würde. Die von ihm unternommenen Kontaktaufnahmeversuche zum Vater wurden von den Beschuldigten unterbunden. Er brachte von sich aus klar zum Ausdruck, dass er den Umzug «nicht okay» gefunden und dadurch viele seiner Freunde verloren habe.