Beide seien an für sie wichtigen Entwicklungspunkten. Eine negative Beeinflussung derselben durch die Konflikte der Eltern werde als abträglich für das Wohl der Kinder erachtet (pag. 637.121). Die Gutachter erwogen weiter, die Kinder seien künftig aus den Konflikten der Eltern rauszuhalten und empfahlen diverse Kindesschutzmassnahmen, die einerseits auf eine Beruhigung des Elternkonfliktes (sozialpädagogische Familienbegleitung, Mediation der Eltern) und andererseits auf den Schutz und die