Dies alles deutet darauf hin, dass die Wohnsitzverlegung auf eine längere Dauer angelegt war. Es dauerte denn auch mehrere Monate, bis der Privatkläger und die Behörden die Beschuldigten im Ausland lokalisieren und eine Rückführung der Kinder einleiten konnten. 11.3.4 Zur Verletzung des Kindswohls Es bleibt damit zu beurteilen, ob die Beschuldigten mit der unangekündigten und plötzlichen Verlegung ihres Wohnsitzes nach Spanien eine Situation schufen, die klar ausserhalb des Wohls der Kinder lag.