637.80 f.). Die Art und Weise des Umzugs sowie die eindeutigen Geheimhaltungsbestrebungen der Beschuldigten bezüglich ihres Aufenthaltsorts, verdeutlichen sodann, dass ihnen die Unzulässigkeit ihres Vorgehens auch tatsächlich bewusst war. 11.3.3 Zur Verbringung der Kinder ins Ausland Indem die Beschuldigten mit den Kindern nach Spanien reisten und ihnen erst dort nach zwei Wochen Ferien eröffneten, dass dies künftig ihr Zuhause sein werde, handelten sie in gewisser Weise listig, zumindest aber mit Kalkül. Sie verhinderten mit ihrem Vorgehen nämlich gezielt, dass I.________