beispielsweise das Urteil des Bundesgerichts 5A_293/2016 vom 8. August 2016 E. 4.3). Geschütztes Rechtsgut von Art. 220 StGB ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern als Teilgehalt der elterlichen Sorge (BGE 141 IV 205 E. 5.3.1). Hat ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge inne oder verfügt er über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, fällt eine Strafbarkeit ausser Betracht. Anders als Art. 220 StGB schützt Art.