Vorliegend ist daher zu prüfen, ob die Beschuldigten es zumindest für möglich hielten und in Kauf nahmen, dass die Verbringung der beiden Kinder nach Spanien massiv in deren Interessen sowie Wohl eingriff (So auch Urteil des Bundesgerichts 6B_1279/2015 vom 14. April 2016 E. 2.3.1). Eine qualifizierte Entführung im Sinne von Art. 184 Abs. 4 StGB liegt vor, wenn der Entzug der Freiheit objektiv mehr als 10 Tage dauert und der Täter diese Dauer auch subjektiv zumindest in Kauf genommen hat (DELNON/RÜDY, a.a.O., N 21 zu Art. 184 StGB). 11.3.2 Zur Relevanz des Aufenthaltsbestimmungsrechts Nach dem am 1. Juli 2014 in Kraft gesetzten Art.