Die Kinder informierten sie erst in Spanien über ihre Absicht, den Wohnsitz dauernd zu verlegen. Schliesslich hielten die Beschuldigten ihren Aufenthaltsort über mehrere Wochen vor dem Privatkläger und den Behörden geheim und untersagten oder verunmöglichten es den Kindern auch, mit dem Privatkläger Kontakt aufzunehmen oder Aussenstehende über ihren Aufenthaltsort zu informieren.