Sie betonte vielmehr, sie biete ihren Kindern ein stabiles Umfeld und bestätigte auf entsprechende Frage, an ihrem Wohnsitz zu bleiben und keinen Umzug zu planen (pag. 637.116). Dass sich die finanzielle Situation seit diesem Gespräch plötzlich und unvorhersehbar weiter verschlechtert hätte, wird von den Beschuldigten nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich. Gegen die Schilderungen der Beschuldigten spricht schliesslich auch der Bericht von AF.________ (Psychologische Psychotherapeutin, Supervisorin BDP), welche von der Beschuldigten 1 privat beauftragt wurde und die in ihrem Gutachten (pag.