Passend dazu gab H.________ an, sie (die ganze Familie) hätten eigentlich 26 nicht nach Spanien gehen dürfen ohne Bescheid zu sagen und es sei besprochen worden, dass man gegen aussen nicht sage, wohin man gehe. Auch wenn I.________ nicht mehr sagen konnte, wieso er dies wusste, gab auch er an, es sei wichtig gewesen, dass der Privatkläger nicht gewusst habe, wo sie gewohnt hätten. Eindrücklich schilderte er weiter, wie aufbrausend seine Mutter reagierte, als er sich Zugang zu ihrem Mobiltelefon verschafft und ohne Erlaubnis den Vater angerufen hatte.