251 Z. 102-104). Es stehe darin, dass die Kinder nicht getrennt werden und nicht umziehen sollten. Sie habe sich die Wohnung aber nicht mehr leisten können und habe mit den Kindern auch nicht auf der Strasse sitzen wollen (pag. 251 Z. 107-109). Der Beschuldigte 2 gab in diesem Zusammenhang zu Protokoll, er wisse von der Existenz dieses Berichtes und habe ihn sicher einmal quer gelesen (pag. 240 Z. 140). Er sei aber ziemlich lange gewesen und habe viele Vermutungen bis zu Unwahrheiten enthalten. Die repressive Haltung, welche die Befrager eingenommen hätten, habe er nicht als richtig empfunden (pag. 240 Z. 140 ff.).