25 des Besuchsrechts mit I.________ erkundigt (pag. 238 Z. 69 f.). Indem der Privatkläger sich nur nach der Regelung des Besuchsrecht bzw. der Ferien erkundigt, nicht aber nach I.________ gefragt habe, habe er signalisiert, dass er den Aufenthaltsort Spanien akzeptiere (pag. 241 f. Z. 197-200). Weiter seien ihre Mobiltelefone nicht ausgeschaltet gewesen und er (der Beschuldigte 2) wisse nicht, wieso die Polizei – anders als alle anderen – sie nicht habe erreichen können (pag. 242 Z. 202-205). Auch die Beschuldigte 1 gab diesbezüglich an, es sei I.__