257 Z. 312 ff.). Der Privatkläger habe stets von den Umzugsplänen nach Spanien gewusst. Er habe ferner gewusst, wo sie sich in Spanien aufgehalten hätten und sie seien in Kontakt gestanden (pag. 250 Z. 69-71). Auch ihre damalige amtliche Verteidigerin habe gewusst, wo sie sich aufgehalten hätten (pag. 252 Z. 139 f.). Sie sei es auch gewesen, die ihr versichert habe, dass sie an der Verhandlung am Regionalgericht Emmental-Oberaargau nicht teilnehmen müsse (pag. 250 Z. 86 f.). Ergänzend führte der Beschuldigte 2 aus, es sei eine Meldung an die Gemeinde raus, wonach sich die Beschuldigte 1 und die Kinder abgemeldet hätten; auch die Schule sei informiert gewesen (pag. 238 Z. 60 f.).