So schilderte I.________ beispielsweise, wie er zwar mitbekommen habe, dass man nach Spanien gezogen sei, sich aber nicht habe erklären können, weshalb man dies getan habe. Die Aussagen der Kinder lassen sich ferner zwangslos mit den Akten des Zivilverfahrens in Einklang bringen und verstärken den bereits gewonnen Eindruck, dass der Umzug möglichst geheim und am Vater vorbei geschehen sollte. Die Aussagen der Kinder sind glaubhaft und es kann auf sie abgestellt werden. Die von den Kindern geäusserten Ansichten spiegeln auch deutlich die bereits aus der Begutachtung gewonnenen Erkenntnisse wieder: