_] und pag. 211 ff. [I.________]). Im Nebenraum verfolgten Rechtsanwältin J.________ für die Beschuldigte 1, Rechtsanwalt D.________ für den Beschuldigten 2 und Herr AC.________ von der Regionalfahndung Burgdorf, der über die kindsgerechte Durchführung der Einvernahme wachte, per Videoübertragung die Befragung. Im Befragungsraum anwesend war neben der einvernehmenden Staatsanwältin AD.________ auch Rechtsanwältin AB.________ als Prozessbeiständin der Kinder. Den anwesenden Parteien wurde jeweils die Möglichkeit geboten, über Staatsanwältin AD.________ Ergänzungsfragen zu stellen (H.________ pag. 208 Z. 313 ff.; I.________ pag. 233 Z. 379 ff.).