20 den Belastungszeugen zu stellen. Er muss mithin in die Lage versetzt werden, die Glaubhaftigkeit einer Aussage zu prüfen und deren Beweiswert in kontradiktorischer Weise auf Probe und infrage zu stellen (Urteil des Bundesgerichts 6B_886/2017 vom 26. März 2018 E. 2.3.3. mit Hinweisen). Soweit ein Kind als Opfer betroffen ist und erkennbar ist, dass die Einvernahme oder Gegenüberstellung für das Kind zu einer schweren psychischen Belastung führen könnte, darf das Kind in der Regel während des ganzen Verfahrens nicht mehr als zweimal befragt werden (Art. 154 Abs. 4 lit.