Die Ausführungen des Privatklägers sind nicht nur nachvollziehbar, sie lassen sich auch ohne Weiteres mit den Akten des Zivilverfahrens bzw. dem chronologischen Ablauf der Geschehnisse vereinbaren. 10.4 Aussagen der Kinder 10.4.1 Vorbemerkung: Zum Konfrontationsrecht und zur Verwertbarkeit Anlässlich der Berufungsverhandlung stellte der Beschuldigte 2 den Antrag, die Videoaufnahmen der Befragungen mit H.________ und I.________ seien ihm vor der Kammer abzuspielen und ihm sei die Möglichkeit einzuräumen, sich dazu zu äussern. Diesen Antrag wies die Kammer ab. In seinem Plädoyer brachte Rechtsanwalt D.__