_, die Prozessbeiständin der Kinder, mit, die Kinder würden sich einen möglichst raschen Abschluss des Verfahrens wünschen. Sie habe festgestellt, dass vor allem H.________ durch die gegenwärtige Situation sehr belastet sei. Während H.________ den Kontakt zum Vater entschieden ablehne, stelle sich I.________ dezidiert gegen Kontakte mit seiner Mutter. Mit gerichtlich genehmigter Trennungsvereinbarung vom 27. Juli 2016 vereinbarten die Beschuldigte 1 und der Privatkläger, I.________ unter die Obhut und die alleinige elterliche Sorge des Privatklägers und H.___