beim Vater – konnte letzterer die aktuelle Adresse der Beschuldigten in Spanien mitteilen. Dies führte am 2. Dezember 2015 zur vorübergehenden Verhaftung der Beschuldigten sowie zur Rückführung der Kinder in die Schweiz. Nachdem die Kinder zunächst vorsorglich unter die Obhut ihres Vaters gestellt worden waren, stellte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau mit Entscheid vom 13. Januar 2016 (pag. 385 ff.) fest, dass die KESB Oberaargau mit Präsidialentscheiden vom 6. und 8. Januar 2016 den Parteien ihr jeweiliges Aufenthaltsbestimmungsrecht bezüglich H._____