18 nen Orten den Eindruck, bloss vorübergehend zu verreisen. Dass dabei bewusst falsche Angaben (Verwandtschaftsbesuch in Italien, Ferien im «Norden») gemacht wurden deutet darauf hin, dass die Beschuldigten bereits vor der Abreise in die «Ferien» in Erwägung gezogen haben mussten, für längere Zeit nicht mehr in die Schweiz zurückzukehren oder im Ausland zumindest nicht gefunden werden wollten.