Würdigung durch die Kammer Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, liefern die vorhandenen Telefonnotizen, die E-Mails und die Feststellung der Kantonspolizei, des Liegenschaftsverwalters und der Einwohnerkontrolle weitere deutliche Hinweise dafür, dass der Wegzug der Beschuldigten mit den Kindern heimlich und ohne vorgängige Mitteilung an die Behörden, die Nachbarn oder den Privatkläger erfolgte. Bis zur definitiven Abmeldung bei der Schulleitung erweckten die Beschuldigten denn auch an verschiede-