es seien auch alle Jalousien geschlossen. Die Nachbarn hätten die Beschuldigten mit den Kindern seit Beginn der Sommerferien nicht mehr gesehen. Eine Nachbarin habe gar mitgeteilt, die Beschuldigte 1 habe ihr mit dem Hinweis, sie würden in den Norden reisen, zwei Palmen geschenkt (pag. 637.170). Gerichtssekretärin Y.________ holte am 12. August 2015 weitere Erkundigungen beim zuständigen Liegenschaftsverwalter und bei der Einwohnerkontrolle F.______ (Ortschaft) ein. Herr Z.________ von der Liegenschaftsverwaltung teilte mit, er sei alle zwei Tage bei der verwaisten Liegenschaft gewesen und sei besorgt, dass diese Schaden nehmen könnte; es sei sodann weder die Juli- noch die Augustmiete