Gestützt auf diese E-Mail der Beschuldigten traf Gerichtssekretärin Y.________ vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau telefonische Abklärungen bei der Beiständin, dem Anwalt des Privatklägers und Rechtsanwältin Q.________ (pag. 637.162 f.). Die Beiständin gab an, es gebe nichts Neues und bestätigte, dass die ursprünglich für den 26. Juli 2015 vorgesehenen Ferien zunächst auf den 3. August verschoben worden seien. Auch dieser Termin sei von der Beschuldigten 1 aber nicht eingehalten worden; eine Nachschau an deren Domizil habe sodann ergeben, dass niemand zuhause sei. Rechtsanwältin Q.________ äusserte gegenüber Gerichtssekretärin Y.